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Was sind Operatoren? Operatoren sind die Verben in Aufgabenstellungen (z.B. „nennen“, „erklären“, „bewerten“), die genau festlegen, was von dir erwartet wird. Sie sind einem Anforderungsbereich (AFB I–III) zugeordnet – von reiner Wiedergabe (I) über Anwendung und Analyse (II) bis zu eigenständiger Bewertung (III). Diese Liste gilt fachübergreifend für Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik und Physik.
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Anforderungsbereich I
Wiedergabe von Sachverhalten, Begriffen und Daten.
I
angeben / nennen
Sachverhalte, Formeln, Begriffe oder Daten ohne Erläuterungen, Begründungen und Lösungswege aufzählen bzw. wiedergeben.
Häufig in AFB I–II
Diese Operatoren werden je nach Aufgabenkontext sowohl in AFB I als auch AFB II verwendet.
I–II
berechnen
Durch Rechenoperationen zu einem Ergebnis gelangen und die Rechenschritte dokumentieren.
I–II
beschreiben
Aussagen, Beobachtungen, Methoden, Sachverhalte, Strukturen, Verfahren o.Ä. in eigenen Worten strukturiert und fachsprachlich wiedergeben. Hinweis Chemie: entspricht dem Formulieren/Nennen einer Beobachtung.
I–II
beschriften / kennzeichnen / benennen
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Abbildungen o.Ä. mit einer kennzeichnenden Aufschrift, Nummer oder Namensangabe versehen.
I–II
einzeichnen
Elemente zu einer grafischen Darstellung hinzufügen.
I–II
ergänzen
Sachverhalte, Fachbegriffe oder Daten in einen gegebenen sachlogischen Kontext einfügen.
I–II
skizzieren
Eine grafische Darstellung so anfertigen, dass die wesentlichen Eigenschaften deutlich werden.
I–II
überführen
Eine Darstellung in eine andere Darstellungsform bringen.
I–II
zeichnen / grafisch darstellen
Eine hinreichend exakte grafische Darstellung anfertigen.
I–II
zusammenfassen
Das Wesentliche in strukturierter und komprimierter Form unter Verwendung der Fachsprache herausstellen.
I–II
entscheiden
Bei Alternativen sich eindeutig auf eine Möglichkeit festlegen. Eine Begründung ist nur nötig, wenn explizit verlangt.
I–II
ordnen / einordnen / zuordnen
Sachverhalte, Begriffe oder Gegenstände auf Grundlage bestimmter Merkmale in einen systematischen Zusammenhang stellen.
Anforderungsbereich II
Anwenden, Analysieren, Auswerten – Bekanntes auf neue Zusammenhänge übertragen.
II
anwenden
Einen bekannten Sachverhalt, eine bekannte Methode auf eine neue Problemstellung beziehen.
II
aufstellen / formulieren
Fragestellungen, Regeln, Formeln, Gleichungen, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln. Hinweis Chemie: das Aufstellen/Formulieren einer Hypothese entspricht dem Entwickeln einer Hypothese.
II
auswerten
Beobachtungen, Daten, Einzelergebnisse, Informationen in einen Zusammenhang stellen und daraus Schlussfolgerungen ziehen. Hinweis Chemie: entspricht dem Deuten von Beobachtungen.
II
bestimmen / ermitteln
Einen Zusammenhang oder Lösungsweg aufzeigen und das Ergebnis formulieren; Vorgehensweise ggf. selbst wählbar.
II
darstellen
Sachverhalte, Zusammenhänge o.Ä. strukturiert und fachsprachlich formulieren oder mit Zeichnungen/Tabellen wiedergeben.
II
entwerfen
Herstellen und Gestalten eines Systems von Elementen unter vorgegebener Zielsetzung.
II
erläutern
Sachverhalte o.Ä. veranschaulichend unter Verwendung der Fachsprache darstellen und ggf. durch zusätzliche Informationen verständlich machen.
Häufig in AFB II–III
II–III
ableiten
Auf der Grundlage von Erkenntnissen oder Daten sachgerechte Schlüsse ziehen.
II–III
abschätzen
Durch begründete Überlegungen Größenordnungen angeben.
II–III
analysieren
Eine konkrete Materialgrundlage untersuchen, einzelne Elemente identifizieren, Beziehungen erfassen und zusammenhängend darstellen.
II–III
aufstellen von Hypothesen
Eine fachlich fundiert begründete Vermutung über einen unbekannten Sachverhalt formulieren.
II–III
begründen
Einen Sachverhalt, eine Aussage oder Vorgehensweise argumentativ auf Gesetzmäßigkeiten oder kausale Zusammenhänge zurückführen.
II–III
deuten / interpretieren
Phänomene, Ergebnisse, Beschreibungen o.Ä. auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und in einen nachvollziehbaren Zusammenhang bringen.
II–III
entwickeln
Sachverhalte und Methoden zielgerichtet in einen Zusammenhang bringen; eine Hypothese, Skizze oder ein Modell erstellen.
II–III
erklären
Sachverhalte o.Ä. unter Verwendung der Fachsprache auf fachliche Grundprinzipien oder kausale Zusammenhänge zurückführen. Hinweis Chemie: Beobachtungen sind dabei auch explizit zu beschreiben.
II–III
herleiten
Einen Sachverhalt, ein Ergebnis oder einen Zusammenhang aus gegebenen Daten oder Gesetzmäßigkeiten entwickeln.
i.d.R. II–III
implementieren
Ein informatisches Modell (z.B. Algorithmen oder Datenstrukturen) auf einem oder für ein Informatiksystem umsetzen.
II–III
modellieren
Zu einem Ausschnitt der Realität ein fachliches Modell anfertigen.
II–III
planen
Zu einem vorgegebenen Problem (auch experimentelle) Lösungswege entwickeln und dokumentieren. Hinweis Chemie: bei Experimenten gehört auch die Beschreibung des Experiments sowie die Begründung der Vorgehensweise dazu.
II–III
prüfen
Sachverhalte, Aussagen oder Ergebnisse an Gesetzmäßigkeiten messen, verifizieren oder Widersprüche aufdecken.
II–III
untersuchen
Sachverhalte oder Phänomene unter bestimmten Aspekten betrachten und mithilfe fachspezifischer Arbeitsweise erschließen.
II–III
vergleichen / gegenüberstellen
Nach vorgegebenen oder selbst gewählten Kriterien Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und darstellen.
II–III
zeigen / bestätigen / nachweisen
Einen Sachverhalt oder eine Behauptung unter Verwendung gültiger Schlussregeln oder Berechnungen auf bekannte, gültige Aussagen zurückführen.
Anforderungsbereich III
Bewerten, Beurteilen, Stellung nehmen – eigenständige, begründete Einschätzungen.
III
bewerten
Wie „beurteilen“, aber zusätzlich gesellschaftliche Werte und Normen berücksichtigen.
III
beurteilen
Zu einem Sachverhalt oder einer Aussage unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden eine begründete Einschätzung geben.
III
beweisen
Im mathematischen Sinn zeigen, dass eine Behauptung/Aussage richtig ist.
III
diskutieren / erörtern
Zu einer Aussage, Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Einschätzung führt.
III
Stellung nehmen
Wie „beurteilen“, aber zusätzlich die eigenen Maßstäbe darlegen und begründen.
I–III
verfassen
Auf Grundlage des fachlichen Wissens und/oder einer Auswertung von Materialien wesentliche Aspekte eines Sachverhalts in informierender oder argumentierender Form darlegen (z.B. Leserbrief).